Durch die Übertragung verschiedener staatlicher Maßnahmen wird die Kompetenz der Kfz.-Innung von der Regierung anerkannt, gestärkt und ihre maßgebliche Rolle verdeutlicht.
So ist die die KFZ-Innung Vechta zuständig für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung der:
- Abgasuntersuchungen ( AU )
- Abgasuntersuchungen an Krafträdern ( AUK )
- Sicherheitsprüfungen an Kraftfahrzeugen ( SP )
- Gasanlagenprüfung ( GAP )
- Gassysthemeinbauprüfung ( GSP )
Ferner erteilt die Kfz.-Innung die Anerkennung als Altautoannahmestelle gemäß Altautoverordnung, erstellt gutachterliche Stellungnahmen für Abschleppbetriebe im Bereich Reparatur und Pannenhilfe und überprüft anerkannte Prüfstützpunkte für Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen (§ 29 StVZO).
Die Innung spricht nicht nur die jeweiligen Anerkennungen aus, sondern überwacht und überprüft auch die ordnungsgemäße Durchführung bei den genehmigten Betrieben.